Hofhaltung des Junkergutes Liannon

Hofhaltung des Junkergutes Liannon auf der Burg Liannon

Herrscher/in des Lehens

Lucrann von Leihenhof, Junker von Liannon, Cavalliere

Vogt

Hatto Spingbacher

Zur Bestellung eines Vogt verpflichtet sind in den Nordmarken nur die geweihten oder magiebegabten Herrscher einer Baronie. Getreu dem praiosgefälligen Grundsatz, dass niemand Diener zweier Herren zugleich sein solle, müssen diese Hochadligen die Führung ihrer Baronie einem Vogt übertragen, auch wenn sie Titelträger sind und bleiben. Die Wahl des Vogtes muss vom Lehensherrn genehmigt werden, doch ist dies in den allermeisten Fällen nur eine Formalie ... und nur selten Grund für langwierigste Verhandlungen. Der Vogt indes schuldet dem Lehensherren Rechenschaft. In der Realität ist die Machtfülle des Vogtes ein sicherer Zeiger für die Durchsetzungsfähigkeit (und kluge Auswahl) des Barons. Die Skala reicht von vollkommener Dienstbarkeit des Vogtes bis zu einem Baron, der fast nur Gast im eigenen Hause ist.

Truchsessin

Omelda Dorschau

Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.

Kämmerer, Rechen- und Schatzmeister

Selenio Neander, Esquirio

Die Kämmererin / Kämmerer ist die Schatzmeisterin des Lehens. Das Wort bedeutet 'Kammerherr / Kammerfrau' und war ursprünglich der Schlüsselverwalter. In dieser Funktion ist der Kämmerer auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen der Baronie samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Insbesondere an sehr kleinen Höfen ist die Kämmerin oft auch die Schreiberin des Adligen. Sie lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung. Der Kämmerer des Junkers von Liannon hat die Aufgabe, alle Einnahmen und Ausgaben aus den diversen Geschäftstätigkeiten seines Dienstherrn zu überwachen und natürlich auch die Einnahmen zu mehren. Dies kann eine durchaus lohnenswerte Aufgabe sein, da sie angesichts des Gestüts, der Schafzucht, der Geschäftsbeteiligungen und der eher ungewöhnlichen Geschäftstätigkeiten herausfordernd sein kann.

Burghauptmann

Feddo Pfaltinger

Der Burghauptmann ist der Burgsasse auf Burg Liannon. Er schult die Waffenfähigkeiten der Herrschaft und zugleich das Jungvolk, die Knappen, an den Waffen auszubilden.

Küchenmeisterin

Imelda Tägerle

Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.

Kammerherr des Junkers

Orestes Pallado

Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners oder der Zofe. Gesellschafterin, oftmals wichtigste Vertraute, Botin für Nachrichten und Beauftragte für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt. Meist gibt es noch mehrere Nebendiener bzw. Zofen für spezielle Teilbereiche - vom Stiefelknecht bis zur Bügelmagd. Aufgewachsen im Horasreich, ist sich der Junker von Liannon bewusst, wie sehr ein schneidiges Auftreten andere Menschen beeindrucken kann. Daher gönnt er sich und seiner Gattin den Luxus von Kammerdienern, die nur für ihr persönliches Wohl angestellt sind.

Kammerzofe der Junkerin

Elanor Triazza

Die Aufgaben, die der Kammerherr für den Junker übernimmt, übernimmt die Kammerzofe für die Junkerin.

Stallmeisterin und Gestütsleiterin

Jocasta Robasso

Die Stallmeisterin ist für die Pflege der herrschaftlichen Reittiere zuständig - und darüber hinaus wacht sie über die Schar der Stallknechte und Mägde, die ihr hierbei zur Hand gehen. Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fällt die Fürsorge für sämtliche Reit- und Lasttiere des Gutes. So ihr nicht noch ein Reitlehrer für den Nachwuchs des Adels untersteht oder gleichgeschaltet ist, unterstützt sie die Herrschaft dabei, den Sprösslingen, Pagen und Knappen die hohe Reitkunst beizubringen und die Reittiere auszubilden.
Sie leitet auch das Gestüt des Junkers in dessen Abwesenheit, arbeitet aber in Fragen der Buchführung eng mit dem Kämmerer zusammen.

Kaplan

(noch nicht offiziell besetzt)

Höchst empfehlenswert und ein Aushängeschild der Hofhaltung ist der Hofkaplan. In den Nordmarken handelt es sich dabei meist um eine Praiosgeweihte, doch auch Rondrageweihte finden sich nicht selten. Selten besetzt diese Stelle auch eine Travia- oder Perainegeweihte, Priester anderer Gottheiten der Zwölfe sind deutlich seltener. Der Kaplan kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält.
Niederadelshöfe werden häufig vom Hofkaplan der Baronie mit betreut, hier ist der Posten oft nur bei besonders strenggläubigen Adligen besetzt - oder wenn es zufällig einen passenden Geweihten in der eigenen Familie gibt, was aber selten der Fall ist.
Die Gemahlin des Junkers ist selbst eine Rahjageweihte und übernimmt daher gelegentlich die Funktionen einer Kaplanin und Seelsorgerin. Doch sucht der Junker noch nach einem Kaplan oder einer Kaplanin, da seine Gattin nicht derartigen Aufgaben nachgehen müsse sollte.

Kriegsgefolge des Lehens

Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Heeresfolge.