Reichsstraßen in den Nordmarken
Reichsstraße
Auf den Reichsstraßen gilt Reichsrecht und damit die kaiserliche Gerichtsbarkeit, ihre Instandhaltung und Pflege unterliegt grundsätzlich der kaiserlichen Kasse. Allerdings wurden im Zuge der Ochsenbluter Urkunde teile der Zolleinnahmen zur Instandsetzung an die Provinzherren verlagert.
Ungefähr alle 30 Meilen ist an der Reichsstraße ein Gasthaus zu erwarten, doch nicht immer wird dieser Abstand eingehalten, bei einigen abgelegenen Flecken Deres ist dies längst nicht mehr die Regel. Ursprünglich, zu Retos Zeiten, waren diese alle in der Hand des Reiches und wurden von diesem unterhalten. Mittlerweile herrscht ein buntes Durcheinander an Rechten vor - einige sind provinzherrlich und zum Betrieb an die örtliche Freiherrn oder Edlen verpachtet, einige gräflich (und gleichfalls zum Betrieb an Vasallen übergeben, einige aber wurden auch von geschäftstüchtigen Baronen, Edlen oder Freien nahe der Reichsstraße selbst erbaut. Auf wessen Rechtsgebiet man beim Betreten eines Gasthauses also steht, kann manchesmal nur der Wirt erzählen.
Die Nordmarken durchquert die Reichsstraße III über den Greifenpass bis Honingen und weiter von Kyndoch bis Elenvina.
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