Diskussion:Stadtrecht
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Ein kleiner Widerspruch im Text:
Stadtrecht kann nur vom Provinzherren oder der Kaiserin verliehen werden, einen Absatz darunter heißt es:
"Um sich 'Stadt' zu nennen benötigt sie das Stadtrecht, dieses wird ihr mit einer Urkunde vom übergeordneten Landherrn (meist dem Baron) verliehen."
Wer das Stadtrecht verliehen hat, ist ja in weiterer Folge auch Stadtherr. Also nicht ganz unwesentlich 🙂
-IW, 20.07.2021