Hofhaltung des Gutes Garstenborn
Hofhaltung von Edlengut Garstenborn
(zur Erläuterung der folgenden Ämter siehe Hofhaltung eines Edlengutes)
Lehensnehmer/Gutsherr
Gerho Alban von Bittersteg, Ritter
Gutsfrau
Hildraïn von Bittersteg (Truchsessin, Gemahlin von Gerho)
Säckelmeister
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(Kämmerer)
Kellermeister
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Braumeister der Brauerei
Köchin
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Schreiberin / Botin / Chronistin
Margund Oderlapp
Leibdiener / Zofe
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Stallmeisterin
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Optional:
Kaplan
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Jagdmeisterin
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Musikerin
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Waffenmeister/in
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Schmied/in am Gutshof, im Gefolge zu Felde
Sehr selten
Reitlehrer/in
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Kriegsgefolge des Lehens
Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.
Dies sind konkret:
- Lehensnehmer
- wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter -
XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)