Hofhaltung des Gutes Garstenborn

Hofhaltung von Edlengut Garstenborn

Gutsherr

Gerho Alban von Bittersteg

Edler / Ritter

Notwendig

Gutsfrau

Hildraïn von Bittersteg

(Truchsessin, Gemahlin von Gerho)


Säckelmeister

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(Kämmerer)


Kellermeister

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Braumeister der Brauerei


Küchenmeisterin

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Schreiber/in / Bote/Botin

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Leibdiener / Zofe

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Stallmeisterin

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Optional:

Kaplan

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Jagdmeisterin

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Musikerin

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Waffenmeister/in

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Schmied/in am Gutshof, im Gefolge zu Felde


Sehr selten

Reitlehrer/in

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Kriegsgefolge des Lehens

Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.

Dies sind konkret:

- Lehensnehmer - wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter - XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)