Hof Gut Garstenborn: Unterschied zwischen den Versionen

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===Musikerin===
 
===Musikerin===
  
Travidad
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Name einfügen<!--Ein eigener Musiker oder gar ein Hoforchester findet sich insbesondere bei prunk- und feierliebenden Adligen. Er dient der Repräsentation und belebt Feste und Lustbarkeiten und ergötzt seine Herrschaft mit seinen Künsten.
 
 
Tochter von Gerho und Hildraïn.
 
 
 
- Alter und Ausbildung noch unklar,
 
 
 
- eventuell anderer Nachname als Künstlernamen,
 
 
 
- hält sich nur zeitweise am Hofgut auf.
 
 
 
 
 
<!--Ein eigener Musiker oder gar ein Hoforchester findet sich insbesondere bei prunk- und feierliebenden Adligen. Er dient der Repräsentation und belebt Feste und Lustbarkeiten und ergötzt seine Herrschaft mit seinen Künsten.
 
 
Häufig handelt es sich dabei um einen Minnesänger, der sich für einen Götterlauf - oder auch nur einen Winter - am Hofe verdingt und gegen Entlohnung oder auch nur Kost und Logis den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt, ehe er an den nächsten Hof weiterzieht.-->
 
Häufig handelt es sich dabei um einen Minnesänger, der sich für einen Götterlauf - oder auch nur einen Winter - am Hofe verdingt und gegen Entlohnung oder auch nur Kost und Logis den Ruhm des Adelshauses des Gastgebers und dessen / deren Taten besingt, ehe er an den nächsten Hof weiterzieht.-->
  

Version vom 25. Juni 2024, 12:00 Uhr

Hofhaltung von Edlengut Garstenborn

Gutsherr

Gerho Alban von Bittersteg

Edler / Ritter

Notwendig

Gutsfrau

Hildraïn Travgad von Bittersteg

(Truchsessin, Gemahlin von Gerho)


Säckelmeister

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(Kämmerer)


Kellermeister

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Braumeister der Brauerei


Küchenmeisterin

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Schreiber/in / Bote/Botin

Name einfügen


Leibdiener / Zofe

Name(n) einfügen


Stallmeisterin

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Optional:

Kaplan

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Jagdmeisterin

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Musikerin

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Waffenmeister/in

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Schmied/in am Gutshof, im Gefolge zu Felde


Sehr selten

Reitlehrer/in

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Kriegsgefolge des Lehens

Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.

Dies sind konkret:

- Lehensnehmer - wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter - XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)