Hof Gut Garstenborn: Unterschied zwischen den Versionen
Hof Gut Garstenborn
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− | Gerho Alban von Bittersteg | + | Gutsherr: Gerho Alban von Bittersteg, Ritter |
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+ | Am Hof eines Afterlehens (Rittergut, Edlengut, Junkergut) werden einige dieser Positionen häufig auch zusammengefasst und von einer Person ausgeführt. Bitte entsprechend abändern und ergänzen.--> | ||
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<!--Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.--> | <!--Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.--> |
Version vom 25. Juni 2024, 21:33 Uhr
Hofhaltung von Edlengut Garstenborn
Lehensnehmer
Gutsherr: Gerho Alban von Bittersteg, Ritter
Gutsfrau: Hildraïn von Bittersteg (Truchsessin, Gemahlin von Gerho)
Säckelmeister
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(Kämmerer)
Kellermeister
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Braumeister der Brauerei
Küchenmeisterin
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Schreiber/in / Bote/Botin
Name einfügen
Leibdiener / Zofe
Name(n) einfügen
Stallmeisterin
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Optional:
Kaplan
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Jagdmeisterin
Name einfügen
Musikerin
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Waffenmeister/in
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Schmied/in am Gutshof, im Gefolge zu Felde
Sehr selten
Reitlehrer/in
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Kriegsgefolge des Lehens
Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.
Dies sind konkret:
- Lehensnehmer
- wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter -
XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)