Hof Gut Schwarztann: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.
 
Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.
  
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===Pagen & Knappen===
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* [[Theodara_von_Hadelinsmoos|Theodara von Hadelinsmoos]], *1035 BF, Knappin (1047 BF - ?)
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* [[Travin von Aelgarsfels]], *1038 BF, Page (1047 BF - ?)
  
 
== Kriegsgefolge des Lehens ==
 
== Kriegsgefolge des Lehens ==

Aktuelle Version vom 18. August 2024, 01:07 Uhr

Hofhaltung von Gut Schwarztann

Herrscher/in des Lehens

Truchsessin & Kämmererin

Die Truchsessin (Haushofmeisterin) organisiert die Haushaltung des adligen Hofes - sie kümmert sich um das Zusammenspiel aller Hofämter und ist die Hauswirtschafterin für die Güter und den Sitz des Adligen. Wohl der wichtigste Posten für den geregelten Ablauf des gesamten Hofes. In Abwesenheit des Herrschers führt sie die Geschicke des Hofes. Darüber hinaus bringt sie den Pagen und Knappen die Grundlagen der Hauswirtschaft bei, um diesen zu ermöglichen, später einmal ihren eigenen Hof und Haushalt zu führen.

Als Kämmererin ist sie die Schatzmeisterin des Lehens. Das Wort bedeutet 'Kammerfrau' und war ursprünglich der Schlüsselverwalter. In dieser Funktion ist die Kämmererin auch Schlüsselbewahrer der Schatztruhe und kümmert sich um die Finanzen des Edlengut samt Ein- und Ausgabenverwaltung. Sie lehrt darüber hinaus die Pagen und Knappen die Künste des Rechnens und der Buchführung.

Kaplanin & Scriptorin

Die Kaplanin kümmert sich um das Seelenheil des Adligen und alle kirchlichen Angelegenheiten am Hofe und, bei kleinen Hofhaltungen, auch der umliegenden Orte, dient je nach Fähigkeiten als Rechtsberater oder Schreiber, leitet die Götterdienste an und ist häufig Beisitzer, wenn die Herrschaft Gericht hält. Sie Überwachung auch das Brenn- und Braurecht.

Als Scriptorin führt sie die Chronik und Bücher des Edlengut Schwarztann. Als Geweihte hat Yendina eine umfassende Ausbildung genossen, beherrscht mehrere Sprachen und kann leserlich schreiben. So vorhanden, lehrt sie die Pagen und Knappen die Kunst des Schreibens.

Hofheilerin & Beraterin

Die Heilerin ist die engste Vertraute der Herrschaft, kennt sämtliche Befindlichkeiten und Zipperlein der Edlenfamilie und wird für ihre Dienste und Diskretion gut bezahlt. Sie ist auch für das Wohlergehen aller Gutsbewohner zuständig und kümmert sich auch um die Tiere. Rhela führt Verhandlungen mit den Goblins des Waldes.

Küchenmeisterin

  • Tiffi Schwarzmann, *1005 BF, Köchin aus Schwarztann

Die Küchenmeisterin ist Herrin über Küche und Keller, was feste Nahrung anbelangt. Ihre Künste sind ein Aushängeschild des Hofes bei Empfängen und Gastungen, aber ihre Fähigkeit, auch deftige Hausmannskost für eine hart arbeitende Burgbesatzung im Winter zu zaubern, ist ebenso gefragt. Sie ist neben der Beaufsichtigung der Küche und des Küchenpersonals auch für den Einkauf und die Vorratshaltung der (festen) Nahrungsmittel zuständig.

Leibdiener

  • Wulfgoran Tannbruch, *1010 BF, Mann für alles, Sohn eines Wildhüters.

Von Kleidung bis zu Frisur - das Äußere des Adligen verrät oft Geschmack und Geschick des Leibdieners. Gesellschafter, oftmals wichtigste Vertraute, Bote für Nachrichten und Beauftragter für alles, was das direkte Lebensumfeld der Herrschaft anbelangt.

Jagdmeister

Der Edle, in funktion als Jagdmeister, organisiert die Jagden der Herrschaft, pflegt das Wild und kümmert sich darum, dass keine Wilderer ihr Unwesen treiben oder dass, wenn doch, diese gefangen und, falls lebend, der Herrschaft überstellt werden. Außerdem ist seine Aufgabe die von Kroppzeug, worunter meist Wölfe und nicht jagbares Wild, aber mitunter auch Schwarztpelze gezählt werden.

Hofleute

Name einfügen

Oft despektierlich als Hofschranzen bezeichnet, sind die Hofdamen und Höflinge (die nicht als Hofmänner bezeichnet zu werden wünschen - sind Hofmänner doch die Leibeigenen eines herrschaftseigenen Bauernhofes) die Gesellschafter der Herrschaften. Diese sind teils an den Hof geladen und werden von der Baronin finanziert (genießen also zumindest Wohnung und Speise, oft aber auch ein gewisses Handgeld - in letzterem Falle sind sie vollkommen von der Herrschaft abhängig und dieser auch - meistens - vollkommen loyal) oder haben sich auf eigene Kosten (das Haus, dem die Adelsperson entstammt, zahlt den Unterhalt vollständig) am Hofe eingefunden, um sich in dessen Glanz zu sonnen. Pragmatische Hochadlige verbinden oft das Angenehme mit dem Nützlichen und besetzen ihre Hofämter mit den Hofleuten, die sich sowieso in ihrer Umgebung einfinden.

Pagen & Knappen

Kriegsgefolge des Lehens

Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.

Dies sind konkret:

- Ritter Roderick vom Schwarzen Tann (Lehensnehmer) - wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter - XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)