Hof Gut Garstenborn: Unterschied zwischen den Versionen
Hof Gut Garstenborn
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Version vom 25. Juni 2024, 21:15 Uhr
Hofhaltung von Edlengut Garstenborn
Gutsherr
Gerho Alban von Bittersteg
Edler / Ritter
Notwendig
Gutsfrau
Hildraïn von Bittersteg
(Truchsessin, Gemahlin von Gerho)
Säckelmeister
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(Kämmerer)
Kellermeister
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Braumeister der Brauerei
Küchenmeisterin
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Schreiber/in / Bote/Botin
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Leibdiener / Zofe
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Stallmeisterin
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Optional:
Kaplan
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Jagdmeisterin
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Musikerin
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Waffenmeister/in
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Schmied/in am Gutshof, im Gefolge zu Felde
Sehr selten
Reitlehrer/in
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Kriegsgefolge des Lehens
Im Kriegsfall ist der Vasall verpflichtet, seinem Lehensherren eine bestimmte Anzahl an Bewaffneten als Gefolge zuzuführen. Dies ist pro Afterlehen (Edlen-, Ritter-, Junkergut) ein Ritter mit seiner Lanze (d.h, seinem Gefolge, nicht einer festgelegeten Kopfzahl). Der Baron zieht mit seinen Rittern und eigenem G Gefolge unter dem Banner seines Grafen, der wiederum versammelt seine Truppen unter dem Banner des Herzogs. Grob geschätzt sind 1% der Bewohner eines Lehens waffenfähig und leisten Landwehr.
Dies sind konkret:
- Lehensnehmer
- wenn dieser selbst kein Ritter / Krieger ist, dazu noch ein von ihm bestellter Ritter -
XXX Schützen (X Bogen / X Armbrust)
XXX Piekenträger
XXX Schwertträger
XXX Tross (dabei: genauer aufdröseln, z.B. Pferdeknechte, Knappen, Koch, Medicus ...)